
Statt Weihnachtsgaben erreichte die Immobilienwirtschaft eine Hiobsbotschaft: Mit einer Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entfällt die KfW-55 Förderung zum 1.2.2022. Anträge, die bis zum 31.1.2022 eingehen, werden noch bearbeitet. Das wird Konsequenzen für Neubauten haben. Worum es geht Mit der BEG fördert der Bund die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen oder...