Tag · § 29 GWB
Das Osterpaket Teil 4: Strengere Kontrolle der Fernwärmepreise geplant
Die Bundesregierung plant, Fernwärme in den Anwendungsbereich des § 29 GWB aufzunehmen. Mit dieser Beweislastumkehr würden Fernwärmeversorger der verschärften Preismissbrauchsaufsicht unterliegen.