In Wohnungsmietverträgen werden gewöhnlich die meisten laufenden Kosten des Vermieters auf die Mieter umgelegt. Welche Kosten umlagefähig sind, ist in der Betriebskostenverordnung abschließend aufgelistet. Doch was ist mit den Kosten, die durch die Verwaltung entstehen?
8. Mai 2018
Wohnungsmieter müssen keine Verwaltungskosten zahlen
08Mai