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12 Juni

Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Eine Blog-Reihe

Am 21.12.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen (wir berichteten). Mit dieser Festlegung gehen umfangreiche Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag) einher, die wir in einer...