Am 21.12.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen (wir berichteten). Mit dieser Festlegung gehen umfangreiche Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag) einher, die wir in einer Blogreihe...
12. Juni 2021
Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Eine Blog-Reihe
12Juni