Den eigenen Ehegatten anzustellen, kann steuerlich sehr attraktiv sein. Damit das Finanzamt dieses Arrangement auch anerkennt, muss das Arbeitsverhältnis allerdings ernsthaft vereinbart sein und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Die Anforderungen an den Nachweis sind hoch. Die vertragliche Gestaltung muss auch unter Fremden üblich sein, dem sog. Fremdvergleich...
11. September 2018
Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
11September