Tag · gerichtlicher Rechtschutz
Schlichter Geburtsfehler
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat ihre Arbeit aufgenommen. Auch Energieversorger können Mitglied der nach dem Energiewirtschaftgesetz (EnWG) zu errichtenden Streitschlichtungsstelle werden. Die Mitgliedschaft hält für die Unternehmen jedoch eine ganz besondere Überraschung bereit: Sie müssen den gerichtlichen Rechtsschutz weitgehend aufgeben.