Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll das verbraucherfreundliche Beschwerdeverfahren, welches seit 4 Jahren im Strom- und Gasbereich existiert, auf alle Waren- und Dienstleitungsbereiche übertragen. Die Bundesregierung sendet damit ein deutliches Signal an Bürger und Unternehmen: Verbraucherbeschwerden sollen zukünftig Standard beim Lösen typisch zivilrechtlicher Konflikte...
Verbraucherbeschwerden künftig auch bei Wasser und Fernwärme
Wer als Energieversorger bislang von Verbraucherbeschwerden weitestgehend verschont geblieben ist, muss sich ab Sommer 2015 auf andere Zeiten einstellen. Im Strom- und Gasbereich gibt es sie schon seit vier Jahren (§§ 111 a ff. EnWG). Jetzt will der Gesetzgeber mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) das Verbraucherbeschwerdeverfahren auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens übertragen...
Schlichter Geburtsfehler
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat ihre Arbeit aufgenommen. Auch Energieversorger können Mitglied der nach dem Energiewirtschaftgesetz (EnWG) zu errichtenden Streitschlichtungsstelle werden. Die Mitgliedschaft hält für die Unternehmen jedoch eine ganz besondere Überraschung bereit: Sie müssen den gerichtlichen Rechtsschutz weitgehend aufgeben.