TagSchlichtungsstelle Energie

Wer hat an der Uhr gedreht? Unsere News zum Gas

Die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit liegt hinter uns, die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas hat gerade erst begonnen. Und die wird die Gaswirtschaft noch einige Zeit beschäftigen; genauso wie unsere gute alte Bekannte: GABi Gas. Die Festlegung in ihrer Update-Version 2.0 wird in ihrer zweiten Umsetzungsstufe zusammen mit der Überarbeitung des Lieferantenrahmenvertrages in die KoV 9...

Verteilernetzbetreiber haften für Überspannungsschäden nur im Einzelfall

Verteilernetzbetreiber müssen gegenüber Privatkunden ggf. nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften, wenn es in ihrem Netz zu Überspannung kommt und dadurch bei den Anschlussnehmern Schäden entstehen. Dies hatte im letzten Jahr der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 25.2.2014, Az. VI ZR 144/13) und damit viel Staub aufgewirbelt (wir berichteten). Offen war dabei aber geblieben...

BGH entscheidet: Auch Wohnungseigentumsgemeinschaften sind Verbraucher – HEL-Klauseln sind daher auch diesen gegenüber unwirksam

Gaslieferverträge enthielten bisher oft eine Klausel, die den Gaspreis an den Preis für leichtes Heizöl (HEL) koppelt. Bei Verträgen mit Verbrauchern hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 diese so genannten HEL-Klauseln für grundsätzlich unwirksam erklärt. Anders sieht es bei Verträgen mit Unternehmen aus: Hier fiel 2014 das Urteil genau gegensätzlich aus (wir berichteten). Doch wie ist es bei...

Neues vom Gas: Betrieb, Beschaffung, Vertrieb

Für viele Netzbetreiber heißt es: Jetzt wird abgerechnet. Denn seit Oktober letzten Jahres müssen sie sich mit dem verschärften Abrechnungsmechanismus für Netzkonten anfreunden. Eine neue Kooperationsvereinbarung, die KoV VI, steht außerdem bereits in den Startlöchern. Was dies für das kommende Gaswirtschaftsjahr bedeutet, das verraten wir in unserem aktuellen Newsletter „Neues vom Gas“. Aber...

Schlichter Geburtsfehler

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat ihre Arbeit aufgenommen. Auch Energieversorger können Mitglied der nach dem Energiewirtschaftgesetz (EnWG)  zu errichtenden Streitschlichtungsstelle werden. Die Mitgliedschaft hält für die Unternehmen jedoch eine ganz besondere Überraschung bereit: Sie müssen den gerichtlichen Rechtsschutz weitgehend aufgeben.

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