Nicht wenige Gewässerbenutzungen – bspw. die Entnahme von Wasser für die Trinkwasserversorgung – erfolgen aufgrund alter Rechte und alter Befugnisse. Diese Rechte erlöschen nun am 1.3.2020 – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Da die Anforderungen an wasserrechtliche Gestattungen steigen, kann sich eine Prüfung lohnen, ob solche alten Rechte noch fortbestehen.
28. Februar 2020
Alte Wasserrechte erlöschen am 1.3.2020 – oder doch nicht?
28Februar