Tag · Gewerbekunden
Alle (drei) Jahre wieder: Grundversorgerfeststellung zum 1.7.
Schon wieder sind drei Jahre um: Im Jahr 2021 sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wieder verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.