Ein kommunaler Kindergarten ist ein gewerblicher Betrieb, für den die Kommune (zumindest theoretisch) Körperschaftsteuer zahlen muss. Dass sie damit nur den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem dritten Lebensjahr auf Zugang zu einer Tageseinrichtung erfüllen will, ändert daran nichts. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 12.7.2012 (Az. I R 106/10) entschieden. Dieses Urteil...
9. Oktober 2013
Kommunale und kirchliche Kitas sind steuerlich Gewerbebetriebe
09Oktober