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Voller Vorsteuerabzug für eine Führungsholding besteht nur, wenn eingeworbenes Kapital nicht außer Verhältnis zum Beteiligungserwerb steht
Kann eine Holding-Gesellschaft Vorsteuer abziehen, wenn sie ihren Tochtergesellschaften Leistungen in Rechnung stellt? Das kann sie, so der Bundesfinanzhof (BFH) in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 6.4.2016, Az. V R 6/14), die erneut bekräftigt (BFH, Urt. v. 19.1.2016, Az. XI R 38/12), dass eine Führungsholding unternehmerisch tätig und...
Geschäftsführende Holding darf Vorsteuer abziehen
Eine Holding, die ihre Tochtergesellschaften tatsächlich führt, darf bei den dafür empfangenen Vergütungen die Vorsteuer abziehen. Tochtergesellschaften zu verwalten, ist als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen. Das geht aus einem neueren Urteil (Az. XI R 38/12) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding
Wie viel Vorsteuer kann eine Holding-Gesellschaft abziehen? Dazu wird jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klarheit schaffen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ihm Fragen zum Vorsteuerabzug einer so genannten Führungsholding zur Vorabentscheidung vorgelegt.