Tag · nachträgliche Anschaffungskosten

23 Januar

Kosten der Beseitigung von Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks sind nachträgliche Anschaffungskosten

Den Aufwand, ein gekauftes Grundstück lastenfrei zu machen, kann man nicht als Betriebsausgaben absetzen. Das geht aus einer neueren Entscheidung (Urt. v. 7.6.2018, Az. IV R 37/15) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.