Tag · nachträgliche Anschaffungskosten
Kosten der Beseitigung von Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks sind nachträgliche Anschaffungskosten
Den Aufwand, ein gekauftes Grundstück lastenfrei zu machen, kann man nicht als Betriebsausgaben absetzen. Das geht aus einer neueren Entscheidung (Urt. v. 7.6.2018, Az. IV R 37/15) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.