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Das BKA als Zentralstelle für die Bekämpfung von Cybercrime – Im Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BKA Peter Henzler

Cybercrime ist allein deshalb eine Besonderheit im Straftatenkatalog, weil sie im Prinzip von überall auf der Welt begangen werden kann und das Ziel in keinerlei räumlichem Zusammenhang mit dem Ausführungsort der Tat stehen muss. Im weitesten Sinne lassen sich unter Cybercrime alle Straftaten verstehen, die mittels digitaler Informationstechnik begangen werden. Enger gefasst fallen unter...

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