
Am 1.1.2023 ist der § 38 EGAO „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ in Kraft getreten. Auch wenn es sich aus dem Titel auf den ersten Blick nicht ergibt, die Finanzverwaltung stellt Tax Compliance Management Systeme (TCMS) auf den Prüfstand. Wenn der Steuerpflichtige ein solches System im Einsatz hat, bietet die Verwaltung Erleichterungen bei der steuerlichen Betriebsprüfung. Monetäre...