TagTätigkeitsstätte

Werden künftig noch Reisekosten vergütet? Verpflegungsmehraufwendungen – welchen Spielraum hat der Arbeitgeber? (Teil 3)

Wer auswärts arbeitet, muss mehr Geld für seine Verpflegung aufwenden. Der Arbeitgeber kann ihm dafür steuerfrei Pauschalersatz zahlen, und zwar in bisher drei Stufen. Das ändert sich: Künftig gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen nur noch zwei Pauschbeträge. Der bisher niedrigste Pauschbetrag  von 6 Euro für Abwesenheitszeiten von mindestens 8 Stunden bis maximal 14 Stunden entfällt...

Werden künftig noch Reisekosten vergütet? Teil 1: Die Tätigkeitsstätte

Zum Jahreswechsel wird sich im Reisekostenrecht vieles ändern. Dafür sorgt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30.9.2013 (GZ IV C 5 – S 2353/13/10004). Es gibt neue Definitionen, wie die Tätigkeitsstelle festgelegt wird, was alles unter Fahrtkosten fällt und wie man die Verpflegungsmehraufwendungen berechnet – und vieles mehr.

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