Wer auswärts arbeitet, muss mehr Geld für seine Verpflegung aufwenden. Der Arbeitgeber kann ihm dafür steuerfrei Pauschalersatz zahlen, und zwar in bisher drei Stufen. Das ändert sich: Künftig gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen nur noch zwei Pauschbeträge. Der bisher niedrigste Pauschbetrag von 6 Euro für Abwesenheitszeiten von mindestens 8 Stunden bis maximal 14 Stunden entfällt...
29. November 2013
Werden künftig noch Reisekosten vergütet? Verpflegungsmehraufwendungen – welchen Spielraum hat der Arbeitgeber? (Teil 3)
29November