Am 28.10.2020 hat die Bundesregierung das sog. COVID-19-Gesetz verlängert. Damit sollen Unternehmen auch ohne physische Zusammenkunft von Personen weiterhin handlungsfähig bleiben. Allerdings bleiben einige Unklarheiten. Satzungsänderungen können deshalb sinnvoll sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
16. November 2020
Rechtssicher und virtuell: Beschlussfassung in AG, GmbH und Genossenschaft
16November