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Rechtssicher und virtuell: Beschlussfassung in AG, GmbH und Genossenschaft
Am 28.10.2020 hat die Bundesregierung das sog. COVID-19-Gesetz verlängert. Damit sollen Unternehmen auch ohne physische Zusammenkunft von Personen weiterhin handlungsfähig bleiben. Allerdings bleiben einige Unklarheiten. Satzungsänderungen können deshalb sinnvoll sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.