Unternehmer, die ihren Kunden zum Geburtstag oder zum Jubiläum eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen wollen, brauchen dafür keine Pauschalsteuer abführen. Das ist die Folge einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) ist diese Vereinfachung zwischen Bund und Ländern abgestimmt und findet bundesweit...
30. Januar 2013
Keine Pauschalsteuer mehr auf Aufmerksamkeiten an Kunden
30Januar