Manchmal sind die Versprechungen in der Werbung einfach zu schön um wahr zu sein. Das weiß auch das werbende Unternehmen selbst und relativiert die Aussagen oft gleich wieder mit Hilfe eines Sternchenhinweises. Das ist prinzipiell völlig in Ordnung. Allerdings müssen die Einschränkungen des beworbenen Angebots dabei so gestaltet sein, dass die angesprochenen Verbraucher nicht in die Irre geführt...
13. Juli 2015
Die feine Grenze zwischen erlaubt und unzulässig: News zum Gewerblichen Rechtsschutz
13Juli