Im Oktober ließ das OLG Düsseldorf mit einem lauten Knall die gesamte Energiebranche aufhorchen: In zwei Eilverfahren – es ging um die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Umlage nach § 19 StromNEV – bezweifelte das Gericht, dass energieintensive Letztverbraucher zu Recht nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV von Netzentgelten befreit werden können (wir berichteten). Nach (damals...
5. März 2013
Verhandlungen des OLG Düsseldorf zu § 19 StromNEV – Reiseziel ungewiss!
05März