Grundbesitz zu verwalten, ist eigentlich kein Gewerbe und unterfällt daher nicht der Gewerbesteuerpflicht. Anders ist es aber, wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder andere Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt – die muss nämlich schon kraft Rechtsform Gewerbesteuer zahlen. Wenn sie außer der Grundstücksverwaltung sonst nichts tut, kann sie nach § 9 Abs...
27. März 2017
Gewerbesteuer bei Verwaltung von Grundbesitz: der Große Senat muss entscheiden
27März