Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert Fonds aller Art. Unter bestimmten Bedingungen fielen aber auch Energiegenossenschaften unter die Regelungen des KAGB, so sah es die bisherige Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Für die betroffenen Genossenschaften bedeutete dies eine sehr hohe administrative und finanzielle Belastung – gerade für...
14. April 2015
KAGB gilt nicht mehr für Genossenschaften
14April