Mit Beschluss vom 11.7.2019 hatte das Bundeskartellamt (BKartA) die Fusion von Remondis und Grünem Punkt untersagt. Der VI. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 22.4.2020 nun bestätigt und eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Remondis müsste also erst eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, bevor es in...
5. Mai 2020
OLG Düsseldorf bestätigt Untersagung der Fusion von Remondis und Grünem Punkt
05Mai