Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Am 30.3.2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11133) beschlossen und ist damit der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drs. 18/11727) gefolgt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
10. Mai 2017
Das neue Entgelttransparenzgesetz – Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit oder Papiertiger?
10Mai