TagLagebericht

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verpflichtung für kommunale Unternehmen ab 2023

Wort "Nachhaltig?" mit Buchstabenwürfeln gelegt

Auf kommunale Unternehmen kommt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nun früher als gedacht zu. Schon zum 1.1.2024 sollen Neuerungen der – im April 2021 veröffentlichten – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie-Entwurf) für die nichtfinanzielle Berichterstattung in Kraft treten. Viele Unternehmen müssen sich deshalb bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr...

Wie wirkt sich das Coronavirus auf die Rechnungslegung nach HGB aus?

Der Coronavirus (Sars-CoV-2) breitet sich weltweit immer weiter aus. Das belastet nicht nur den Handel und den Reiseverkehr, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich. Und die wirtschaftlichen Auswirkungen haben auch Folgen für die Rechnungslegung sowie auf die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne. Jetzt hat das Institut...

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2019 vernichten

Folgende Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2018 vernichtet werden: Aufzeichnungen aus 2008 und früher, Inventare, die bis zum 31.12.2008 aufgestellt worden sind, Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2008 oder früher erfolgt ist, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2008 oder früher aufgestellt worden sind, Buchungsbelege aus dem Jahr 2008 oder früher...

Das neue Entgelttransparenzgesetz – Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit oder Papiertiger?

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Am 30.3.2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11133) beschlossen und ist damit der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drs. 18/11727) gefolgt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Unterlagen, die Sie im Jahr 2017 vernichten können

Wirft man es weg? Oder behält man es lieber doch? Ob Sie den anstehenden Jahreswechsel nutzen, um sich auch von persönlichen Erinnerungsstücken zu trennen, das überlassen wir ganz Ihnen. Dafür verraten wir Ihnen, welche Buchführungsunterlagen Sie nach dem 31.12.2016 nicht mehr aufzuheben brauchen. Vernichten können Sie getrost:

Alle Jahre wieder: Aufräumen im Aktenschrank

Wie jedes Jahr erlaubt das Recht auch zu diesem Jahreswechsel, eine ganze Menge alter Aktenbestände der blauen Tonne zu überantworten. Die folgenden Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2015 vernichtet werden:

Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden

Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie man seine Büroregale entrümpeln und welche alten Unterlagen man dem Schredder bzw. der Altpapiertonne überantworten kann. Hier eine kleine Hilfestellung: Von diesen Buchführungsunterlagen können Sie sich nach dem 31.12.2014 trennen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen:

Der Fif­ty-fif­ty-Jo­ker – Müssen stromintensive Unternehmen wegen der EEG-Umlagebefreiung Rückstellungen bilden?

Die EU-Kommission prüft, ob die Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage als unzulässige Beihilfen zu werten und die erlangten wirtschaftlichen Vorteile herauszugeben sind (wir berichteten). Dies konfrontiert die potenziell betroffenen Unternehmen mit der Frage, ob sie jetzt für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen bilden müssen. Vielen Unternehmen steht nur wenig Zeit zur...

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender