Die EU-Kommission prüft, ob die Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage als unzulässige Beihilfen zu werten und die erlangten wirtschaftlichen Vorteile herauszugeben sind (wir berichteten). Dies konfrontiert die potenziell betroffenen Unternehmen mit der Frage, ob sie jetzt für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen bilden müssen. Vielen Unternehmen steht nur wenig Zeit zur...
15. Januar 2014
Der Fifty-fifty-Joker – Müssen stromintensive Unternehmen wegen der EEG-Umlagebefreiung Rückstellungen bilden?
15Januar