Viele Stadtwerke weisen in den Jahresabschlüssen regulierungsbedingte Rückstellungen aus, da sie mehr Netznutzungsentgelte als genehmigt eingenommen haben. Dabei handelt es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB. Dies wurde dem Grunde nach so auch vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6.2.2013 (Az. I R 62/11) anerkannt. Zu der Frage, wie hoch die...
12. September 2014
Rückstellung bei zu vielen Netznutzungsentgelten?
12September