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Corona-Soforthilfen: steuerliche und beihilferechtliche Behandlung

Die Corona-Pandemie bereitet vielen kleineren Betrieben und Freiberuflern wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bundesregierung und Länder haben frühzeitig unterschiedliche Maßnahmen beschlossen, um diese Unternehmen zu unterstützen, unter anderem mit einem Corona-Soforthilfe-Programm. Die gewährte Soforthilfe unterliegt nach derzeitigem Stand in voller Höhe der Ertragsbesteuerung.

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