
Am 5.7.2022 entschied das Bundeskartellamt (BKartA), dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Nach Google und Meta/Facebook ist dies die dritte Entscheidung auf der Grundlage der neuen erweiterten Missbrauchskontrolle nach § 19a GWB. Das BKartA kann nun in einer zweiten Stufe dem Unternehmen etwaige wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Die überragende...