Tag · Energieentnahme kurzfristig/geringfügig
Grundversorgung durch Entnahme: der Bundesgerichtshof stiftet Verwirrung
Wenn man als Haushaltskunde aus dem Netz (berechtigt) Energie entnimmt, schließt man einen Grundversorgungsvertrag ab. Bei dieser energierechtlichen „Binsenweisheit“ kommt es nicht auf die Menge der verbrauchten Energie an. Bei diesen eigentlich unstreitigen Grundsätzen kann es zukünftig kompliziert werden, wenn es um ein...