TagGemeindevermögen

Weg mit sächsischen „Altlasten“

Sachsens Gemeinden können künftig leichter Spenden einwerben. Mit dem Sächsischen Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 (SächsGVBl. S. 349) wird § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO ersatzlos gestrichen. Dieser sah vor, dass die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen vom Gemeinderat nicht übertragen werden kann. Damit einhergehend bestimmte § 73 Abs...

Sachsens Enkeltöchter und die Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat

Beglücktes Land, was geht dir ab? So beginnt das erste Rezitativ der Bach-Kantate „Frohes Volk, vergnügte Sachsen“ (BWV Anh. 12). Das wird sich auch der Sächsische Landesgesetzgeber gefragt haben, als er sich dran machte, die Gemeindeordnung für den Freistaat (SächsGemO) zu ändern. Die Reform gilt seit dem 1.1.2014 und schließt auch ein neues Gemeindewirtschaftsrecht mit ein.

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