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Vertretungsmacht des Bayerischen Bürgermeisters: Aus großer Macht folgt große Verantwortung

„Aus großer Macht folgt große Verantwortung“: Was für den Superhelden Spiderman schon immer galt, könnte nunmehr auch für bayerische Bürgermeister gelten. Dafür sorgen zwei aktuelle Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.8.2016 (Az. 2 AZB 26/16) und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.3.2016 (Az. V ZR 266/14).

Weg mit sächsischen „Altlasten“

Sachsens Gemeinden können künftig leichter Spenden einwerben. Mit dem Sächsischen Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 (SächsGVBl. S. 349) wird § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO ersatzlos gestrichen. Dieser sah vor, dass die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen vom Gemeinderat nicht übertragen werden kann. Damit einhergehend bestimmte § 73 Abs...

Sächsischer Leitfaden konkretisiert kommunales Beteiligungsmanagement

Seit über einem Jahr ist die neue Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Kraft, die auch ein neues Gemeindewirtschaftsrecht enthält (wir berichteten). Doch die Aufgabe, Beteiligungen der Kommunen zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, ist für die Kommunalverwaltungen und die Mandatsträger nach wie vor eine große Herausforderung. Daher haben der Landkreistag, Städte- und...

Sachsens Enkeltöchter und die Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat

Beglücktes Land, was geht dir ab? So beginnt das erste Rezitativ der Bach-Kantate „Frohes Volk, vergnügte Sachsen“ (BWV Anh. 12). Das wird sich auch der Sächsische Landesgesetzgeber gefragt haben, als er sich dran machte, die Gemeindeordnung für den Freistaat (SächsGemO) zu ändern. Die Reform gilt seit dem 1.1.2014 und schließt auch ein neues Gemeindewirtschaftsrecht mit ein.

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