Tag · SächsGemO
Sächsische Kommunen bekommen mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum
Ende Mai 2019 hat der Sächsische Landtag das „Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung“ verabschiedet. In Kraft treten werden die Änderungen, nachdem sie verkündet worden sind, was bisher noch nicht geschehen ist. Mit den Änderungen soll das verfassungsrechtlich garantierte...
Weg mit sächsischen „Altlasten“
Sachsens Gemeinden können künftig leichter Spenden einwerben. Mit dem Sächsischen Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 (SächsGVBl. S. 349) wird § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO ersatzlos gestrichen. Dieser sah vor, dass die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen vom Gemeinderat nicht...
Gelockerte Ketten für sächsische kommunale Energieversorger
Sächsische Gemeinden können künftig leichter auch außerhalb ihres Gemeindegebietes Strom, Gas und Wärme anbieten. Das bewirkt eine kleine und daher auf den ersten Blick unscheinbare Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29.4.2015 (SächsGVBl. S.349) eingefügt...
Sächsischer Leitfaden konkretisiert kommunales Beteiligungsmanagement
Seit über einem Jahr ist die neue Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Kraft, die auch ein neues Gemeindewirtschaftsrecht enthält (wir berichteten). Doch die Aufgabe, Beteiligungen der Kommunen zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, ist für die Kommunalverwaltungen...
Sachsens Enkeltöchter und die Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat
Beglücktes Land, was geht dir ab? So beginnt das erste Rezitativ der Bach-Kantate „Frohes Volk, vergnügte Sachsen“ (BWV Anh. 12). Das wird sich auch der Sächsische Landesgesetzgeber gefragt haben, als er sich dran machte, die Gemeindeordnung für den Freistaat (SächsGemO)...
Wie Sachsen seine Kommunen zur Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zwingen möchte
Markenstrategien sind Geschäftsgeheimnis. Das zu schützen, ist ein wichtiger Baustein der Marktwirtschaft, denn ohne das Überraschungsmoment ist jeder wirtschaftliche Wettbewerb ausgehöhlt. Schon deshalb ist es geboten, dass die Rechtsordnung Geschäftsgeheimnisse respektiert und den zur Verantwortung zieht, der sie verrät. In...