Kommunale Unternehmen und Einrichtungen können aufgrund ihrer Nähe zur öffentlichen Hand von zwei Seiten her mit dem EU-Beihilfenrecht in Berührung kommen: Als Empfänger wie als Geber von Beihilfen. In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch, mit gravierenden Folgen bis hin zur Existenzvernichtung des Unternehmens.
10. Januar 2012
Novelle des „Monti“-Pakets für eine beihilfenrechtskonforme Finanzierung von kommunalen Daseinsvorsorgeaufgaben tritt bereits am 31. Januar 2012 in Kraft
10Januar