Tag · Kommune

13 Februar

BMF schafft Abhilfe: Anpassung der Übergangsfrist für Anerkennung des Verpachtungs-BgA

Der Gesetzgeber hat im Dezember 2022 überraschend die Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre auf den 1.1.2025 verlängert. § 27 Abs. 22a UStG enthält jetzt unter anderem auch die Regelung zur Verlängerung der Optionsfrist....