
Mit dem neuen Absatz 3 des Artikel 9 des Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG, eingeführt durch Gesetz vom 23.12.2022) hat der Freistaat Bayern eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass trotz einer Überlassung der zuvor dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordneten Flächen zum Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A...