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Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Netzzugangsregeln Elektromobilität (Teil 5)

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Die Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-20-160) enthält neben den Anpassungen der Marktkommunikation und des Standard-Netznutzungsvertrages einen vollkommen neuen Bestandteil: die Netzzugangsregeln Elektromobilität. Es wurde darauf verzichtet, eine vorgegebene Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag bzw. einen eigenen Netznutzungsvertrag Elektromobilität festzulegen. Ein solches Dokument...

Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21.12.2020 das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen. Die Festlegung führt zu Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag). Vollständig neue Regelungen gibt es bei den Netzzugangsregeln...

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