Die Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-20-160) enthält neben den Anpassungen der Marktkommunikation und des Standard-Netznutzungsvertrages einen vollkommen neuen Bestandteil: die Netzzugangsregeln Elektromobilität. Es wurde darauf verzichtet, eine vorgegebene Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag bzw. einen eigenen Netznutzungsvertrag Elektromobilität festzulegen. Ein solches Dokument...
21. Juni 2021
Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Netzzugangsregeln Elektromobilität (Teil 5)
21Juni