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Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21.12.2020 das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen. Die Festlegung führt zu Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag). Vollständig neue Regelungen gibt es bei den Netzzugangsregeln...