Tag · NZR-EMob
Durchleitungsmodell an nicht-öffentlichen Ladepunkten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führte im Jahr 2020 mit der Anlage 6 (NZR-EMob) zu ihrem Beschluss BK6-20-160 das Durchleitungsmodell für öffentliche Ladepunkte ein (wir berichteten). Der Beschluss verpflichtet Betreiber von öffentlichen Ladepunkten jedoch nicht zur Nutzung des Durchleitungsmodells; sie können seitdem...
Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21.12.2020 das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen. Die Festlegung führt zu Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag). Vollständig neue Regelungen gibt es bei den Netzzugangsregeln...