Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird es bestimmten stromintensiven Letztverbrauchern erleichtern, reduzierte Netzentgelte zu vereinbaren. Sie folgt damit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der ihre Festlegung zur Umsetzung individueller Netzentgelte (BK4-13-739) nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV teilweise als rechtswidrig aufgehoben und die Anwendbarkeit der Netzentgeltreduktion zu...
Nach der Anzeige ist vor der Anzeige: Wie geht es weiter mit individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher?
Netzbetreiber müssen der Regulierungsbehörde anzeigen, dass sie mit Kunden mit besonders intensivem oder atypischem Stromverbrauch individuelle Netzentgelte vereinbaren. Für diese Anzeige gibt es nach § 19 Abs. 2 StromNEV eine Frist, die Ende letzten Monats abgelaufen ist. Erste Eingangsbestätigungen wurden von den Regulierungsbehörden bereits versandt. Je nach Situation bzw. vertraglicher...
Netznutzung gratis: Große Stromkunden werden von Netzentgelten befreit
Stromkunden, die die Netze besonders intensiv nutzen, müssen womöglich schon für 2011 kein Netzentgelt mehr zahlen. Am 4.8.2011 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Voraussetzungen ändert, unter denen stromintensive Letztverbraucher nicht das allgemeingültige Netzentgelt zahlen müssen (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Das Ergebnis: Kostenlose Netznutzung ist künftig möglich.