Tag · XIII ZR 8/20
Bilanzkreisverantwortliche haften nicht für EEG-Umlageschulden von insolventen BesAR-Unternehmen: Rückforderungsansprüche vor Verjährung sichern
Werden Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, insolvent, führt das immer wieder zu rechtlichen Konflikten zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV): Die ÜNB fordern ausstehende EEG-Umlagezahlungen dann nämlich nicht selten von den BKV statt von den insolventen Unternehmen. Zahlreiche...