Wie man sich das Wirtschaftswachstum schönrechnet

(c) BBH
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Glaubt man dem Statistischen Bundesamt, wird das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2014 steigen. Grundlage für diese Prognose sind allerdings nicht etwa besonders vertrauenswürdige Berechnungen von Wirtschaftsexperten, sondern eine neue Verordnung aus Brüssel: Sie trägt den Namen Verordnung Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zum  Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Klingt zunächst bizarr: Kann die Europäische Union also heutzutage schon Wirtschaftswachstum per Verordnung festlegen?

Nein, kann sie leider nicht. Aber sie legt fest, welche Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und Buchungsregeln die Mitgliedsstaaten verwenden müssen, wenn sie ihre Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aufstellen. Und diese wiederum wirken sich auf die resultierenden Datensätze aus. Das Bruttoinlandsprodukt, welches alle im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen nach Abzug der Vorleistungen bemisst, ist unter ihnen die zentrale und wohl bekannteste Größe bei der Beurteilung, wie sich Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Inland entwickeln.

Tatsächlich spielt die VGR der Mitgliedsstaaten innerhalb der EU eine wichtige Rolle. Deshalb wurde bereits in den 1960er und 1970er Jahren diskutiert, die Methodik dazu zu vereinheitlichen und verbindlich zu machen. Zwar gibt es auf internationaler Ebene, das heißt über die Vereinten Nationen (UN), gewisse regelmäßig aktualisierte Standards (System of National Accounts, SNA), allerdings sind diese nicht verbindlich. Auch hat man es innerhalb der Union mit homogeneren Umständen in den Mitgliedsstaaten zu tun, so dass ein System für die Gemeinschaft teils weiter gehen kann als die internationalen  Standards. Ein erstes verbindliches Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, das so genannte ESVG 1995, wurde dann 1995 mit Verordnung 2223/96/EG eingeführt.

Seither diente das ESVG nicht nur dem besseren Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklungen der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union, sondern unter anderem auch als einheitliche Berechnungsbasis sowohl für die Frage, wie viel Geld die Mitgliedsstaaten zu den Eigenmitteln der Union beizutragen als auch wie viel sie aus den EU-Struktur- und Regionalfonds zu erwarten haben. Zudem – und in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund gerückt – basiert auch die Kommission ihre Überwachungen der Haushalte der Mitgliedstaaten auf deren jeweilige VGR-Daten. Es fällt nicht schwer sich vorzustellen, auf was für Ideen manch einer kommen könnte, wenn die Berechnungsmethoden ebenso wie die zu liefernden Daten hier nicht strikt festgelegt wären.

Die Entwicklung der neuen ESGV 2010 ging dann auch einher mit der Revision der SNA auf internationaler Ebene. Das neue SNA 2008 wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF), der Gemeinschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  (OECD), der Statistikabteilung der Vereinten Nationen, der Weltbank und dem Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) 2009 veröffentlicht. Die nun von der Union angenommene ESGV 2010 soll weiterhin eine auf die volkswirtschaftlichen Strukturen der Mitgliedstaaten zugeschnittene Fassung des SNA sein und sich weitestgehend nach dessen Aufbau richten, damit  nicht nur die Daten der Mitgliedstaaten verglichen werden können, sondern auch die von Eurostat aufgearbeiteten und zusammengefassten Daten der Europäischen Union mit den Daten der wichtigsten internationalen Partner. Die inklusive Anhänge nunmehr 727 Seiten lange Verordnung 549/2013/EU umfasst also einerseits einen detaillierten Methodenteil, in dem auch neue  Regeln für Fragen formuliert worden sind, die in den fünfzehn Jahren seit in Kraft treten der ESGV 1995 aufgetaucht sind, zusätzlich zu den Aktualisierungen, die sich aus der Revision der SNA ergeben. Andererseits gibt das ESGV eine Art „Lieferprogramm“ vor, das heißt Vorschriften dazu, wann und auf welche Weise die Mitgliedstaaten Daten an Eurostat zu übermitteln haben. Zudem soll die Kommission auch über die Verbindlichkeiten der Mitgliedstaaten außerhalb der öffentlichen Verwaltung – also insbesondere im Rahmen von Öffentlich-privaten Partnerschaften – berichten, was wohl im Zusammenhang mit der Überwachung der Haushalte der Mitgliedstaaten steht.

Natürlich stehen die Methodik und das Lieferprogramm nicht in einem Vakuum. Vielmehr betonte das Europäische Parlament, das die Verordnung im März in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit von 619 Stimmen (19 Abgeordnete stimmten dagegen, 27 enthielten sich) annahm, dass die ESGV 2010 und somit die Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den von der Kommission zu erarbeitenden umfassenderen Messansatz  für Wohlergehen und Fortschritt einfließen. Dieser neue Messansatz, der im Zusammenhang mit der von der Kommission 2009 vorgestellten Mitteilung „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ und der Europa 2020 Strategie steht, soll dann zukünftig unter anderem auch externe Umweltkosten, soziale Ungleichgewichte und Veränderungen in der Produktivität  berücksichtigen können. Die Kommission soll hier noch in 2013 einen Bericht und 2014 gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge vorlegen. Es geht also nicht nur um das Sammeln der Daten, sondern es geht langfristig auch darum unsere gesellschaftliche Entwicklung zukünftig bald besser darstellen und evaluieren zu können. Generell wird seit einigen vergangenen Jahren mehr und mehr darüber nachgedacht und diskutiert, welche anderen Indikatoren das Bruttoinlandsprodukt ergänzen oder sogar ersetzen könnten. Zwar ist nicht zu erwarten – zumindest nicht allzu bald – dass man in Europa wie in Bhutan, einem der ärmsten Länder der Erde, das „Bruttonationalglück“ anstelle des Bruttonationalprodukts messen kann. Allerdings hatte der damalige französische Präsident bereits in 2008 die Nobelpreisträger Joseph Stiglitz und Amartya Sen auf die Frage angesetzt, einen neuen Bemessungsfaktor für das allgemeine Wohlergehen zu entwickeln. Es heißt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diesen Bericht gelesen, weshalb sie jüngst zu einer Konferenz zu Lebensqualität und Fortschritt einlud…

Zurück zum Anfang: wieso führt das zu einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsproduktes? Nun, das liegt schlichtweg an einer der Neuerungen in der Methodik. Bisher wurden Auslagen für Forschung und Entwicklung als Vorleistungen bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes angesehen, wodurch sie im Produktionsprozess untergingen und nicht als Investitionen angesehen wurden. Die SNA 2008 und die ESGV 2010 ändern dies nunmehr und kapitalisieren somit Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Und laut Statistischem Bundesamt wird dies ab September 2014 dann eben zu einem merklichen Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts führen. So einfach ist das.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet

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