Klimaschutz durch Abwärmenutzung

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Abwärme zu nutzen hat immenses Potenzial. Dadurch könnten in der Industrie oder in Kraftwerken anfallende Energiekosten und Umweltbelastungen deutlich reduziert werden. Technische und wirtschaftliche Hemmnisse führten jedoch bisher dazu, dass ein Großteil der Abwärme ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird. Für nicht vermeidbare Abwärmequellen ist die wirtschaftliche Nutzung deutlich von Fördermöglichkeiten abhängig.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im letzten August die Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst, um für Investitionen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme finanzielle Anreize zu setzen. Damit wird die offensive Abwärmenutzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) zu einer umfassenden Initiative zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme ausgebaut.

Es handelt sich dabei um eine Projektförderung, die wahlweise als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss gewährt wird. Fördertatbestände sind danach innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme (z.B. Prozessoptimierung, Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien, Rückführung von Abwärme in Produktionsprozesse etc.), außerbetriebliche Nutzung von Abwärme (Maßnahmen zur Auskopplung von Abwärme, Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Abwärme), Verstromung von Abwärme sowie Abwärmekonzepte, Umsetzungsbegleitung und Controlling. Antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder solche mit kommunalem Gesellschafterhintergrund und Contractoren. Die Fördervoraussetzungen regeln gesonderte Merkblätter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Förderung beträgt im Regelfall 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für den Fördergegenstand außerbetriebliche Nutzung von Abwärme können im Regelfall sogar 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Dies führt häufig zur Notwendigkeit, bereits bestehende Planungen neu zu bewerten.

Ansprechpartner BBH: Ulf Jacobshagen
Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher/Felix Hoppe

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