Einige Änderungen bei den Strom- und Energiesteuern sind bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten (wir berichteten), u.a. bei den Stromsteuerbefreiungen für EE-Anlagen, den Entlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, den hocheffizienten KWK-Anlagen und den Meldeschwellen der EnSTransV. Weiterhin wurde für dieses Jahr ein umfassendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung, insbesondere des StromStG (mit Wirkung zum 01.01.2025) angekündigt. […]

Im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ist es wieder einmal soweit: Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen für die Emissionszertifikate, die ihnen noch kostenlos zugeteilt werden, ihren Antrag vorbereiten. Dieses Mal geht es um die 2. Hälfte der 4. Handelsperiode, also die Zuteilung für die Jahre 2026 bis 2030. Die nicht verlängerbare Abgabefrist ist auf den 21.06.2024 festgesetzt. […]

Gerne stellen wir in unserem Webinar nach einer Einführung in gängige Beschaffungsmodelle, die wandelnde Herausforderungen an die Beschaffungsabteilungen vor. Denn: Geändertes Verbraucherverhalten, dezentraler Einsatz von Stromspeichern als auch Digitalisierung sowie die zunehmende Verbreitung von intelligenten Messsystemen verändern die Anforderungen an die Beschaffungsabteilung grundsätzlich. Die massiven Steigerungen der Strom- und Erdgaspreise der vergangenen Monate unterstreichen zusätzlich […]

der technische Vorgang des Wechsels des Stromlieferanten muss in Umsetzung EUrechtlicher Vorgaben nach § 20a Abs. 2 S. 4 EnWG (spätestens) ab dem 01.01.2026 binnen 24 Stunden an jedem Werktag umgesetzt werden. Am 21.03.2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Festlegungsverfahren BK6-22-024 den finalen Beschluss zur entsprechenden Anpassung der Marktkommunikation im Strombereich veröffentlicht, […]

der technische Vorgang des Wechsels des Stromlieferanten muss in Umsetzung EUrechtlicher Vorgaben nach § 20a Abs. 2 S. 4 EnWG (spätestens) ab dem 01.01.2026 binnen 24 Stunden an jedem Werktag umgesetzt werden. Am 21.03.2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Festlegungsverfahren BK6-22-024 den finalen Beschluss zur entsprechenden Anpassung der Marktkommunikation im Strombereich veröffentlicht, […]

der technische Vorgang des Wechsels des Stromlieferanten muss in Umsetzung EUrechtlicher Vorgaben nach § 20a Abs. 2 S. 4 EnWG (spätestens) ab dem 01.01.2026 binnen 24 Stunden an jedem Werktag umgesetzt werden. Am 21.03.2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Festlegungsverfahren BK6-22-024 den finalen Beschluss zur entsprechenden Anpassung der Marktkommunikation im Strombereich veröffentlicht, […]