Ein Nachmittag bei BBH – Der neue Netznutzungsvertrag Strom – Wird dadurch wirklich alles einfacher?


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Der Stichtag (1.1.2016) für die Verwendung des einheitlichen Netznutzungsvertrages Strom der Bundesnetzagentur (BK6- 13-042) rückt immer näher – ab dann muss der Mustervertragstext auf alle Neuabschlüsse angewendet werden. Außerdem sind alle bestehenden Netznutzungsvertragsverhältnisse bis dahin an das einheitliche Vertragswerk anzupassen.

Unsere Erfahrungen, die wir im vorgenommenen Umstellungsprozess – für beauftragende Netzbetreiber – gesammelt haben, möchten wir gern mit Ihnen teilen und aufzeigen, worauf aus rechtlicher und praktischer Sicht bei den Vertragsumstellungen zu achten ist: welche Fragen stellen sich Netzbetreibern, Lieferanten und Letztverbrauchern? Außerdem möchten wir auch auf den Umgang mit Netznutzern und Lieferanten ab dem 1.1.2016 eingehen, mit denen der Abschluss des Vertrages bis dahin nicht erfolgreich ist.

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