1. August 2016
Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit muss dann auch die erdgasbasierte Wärmeversorgung ihr Ende gefunden haben. Da die bestehende Infrastruktur in den Gasverteilernetzen zukünftig voraussichtlich nur...
Gasverteilernetzbetreiber können auf Basis der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan zur Umstellung der Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff abschließen. Die Details legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach § 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem laufenden Festlegungsverfahren „FAUNA“ fest („Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf...