
Mit Ablauf des Jahres 2022 endet auch die „Einführungsphase“ des nationalen Emissionshandels (nEHS), und es beginnt ab dem 1.1.2023 die zweite Phase. Für die sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) u.a. vor, dass neben den Hauptbrennstoffen wie Benzin, Erdgas und Heizöl nun im Grundsatz auch alle anderen Brennstoffe – insbesondere Kohle – vom BEHG erfasst werden. Für sie müssen nun im...