Energieversorger, die Zahlungsausfälle von Verbrauchern befürchten, könnten versucht sein, die Soforthilfen aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) mit offenen Forderungen aufzurechnen. Dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber allerdings einen Riegel vorgeschoben. Herausforderungen für die Energieversorger Die Energieversorger arbeiten am Limit. Die Umsetzung des nicht gerade übersichtlichen...
18. April 2023
Aufrechnung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe: Der Versuchung widerstehen
18April