
Energieversorger, die Zahlungsausfälle von Verbrauchern befürchten, könnten versucht sein, die Soforthilfen aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) mit offenen Forderungen aufzurechnen. Dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber allerdings einen Riegel vorgeschoben. Herausforderungen für die Energieversorger Die Energieversorger arbeiten am Limit. Die Umsetzung des nicht gerade übersichtlichen...