Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 29.1.2015 die Vergabe der Wegerechte durch die Stadt Titisee-Neustadt für rechtswidrig erklärt. Die Stadt muss jetzt ihr Konzessionsverfahren erneut durchführen, obwohl das Stromversorgungsnetz bereits im Jahr 2012 von dem durch den Gemeinderat ausgewählten Neukonzessionär Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH übernommen wurde. Nach der vom BKartA...
5. Februar 2015
Konzessionsvergaben: Alles klar durch BGH? Bundeskartellamt verpflichtet Stadt Titisee-Neustadt zur Wiederholung des Konzessionsverfahrens
05Februar